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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für unsere Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des §14 BGB (im folgenden "Vertragspartner") gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden "Bedingungen") in der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie explizit schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferung von uns vorbehaltlos ausgeführt wird, nachdem der Vertragspartner der Geltung unserer Bedingungen widersprochen hat.

Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass unsere Geschäftsbedingungen für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsbeziehung mit ihm, gelten.

Unsere Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die unsere Waren betreffenden Maßangaben, etc. gelten unabhängig von der Form des jeweiligen Datenträgers nur als branchenübliche Nährungswerte, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Soweit nicht anderes angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die im Angebot genannten Preise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen , wie z.B. Prüf- und Bearbeitungsaufwand, sowie für vom Vertragspartner veranlasste Änderungen werden gesondert berechnet.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch unsere Lieferanten, Transportstörungen, etc. haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen verpflichtet, dem Vertragspartner die Liefer- oder Leistungsstörung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Fristen und Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.

Die Erfüllung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners, insbesondere seiner Zahlungspflichten, voraus.

Die dem Vertragspartner obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten sinngemäß auch für unsere Lieferungen und Leistungen außerhalb des Kaufrechtes.

Ab 10 km Entfernung und einen Rechnungswert unter 50,00 € erheben wir einen Mehraufwandbetrag von 10,00 €.

Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit, andernfalls innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen.

Das in unserer Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt.

Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzuhalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen.

Unser Vertragspartner hat einen Anspruch darauf, dass unsere Lieferungen und Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Für eventuelle Mängel Haften wir, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder nachlässige Behandlung, fehlerhafte Pflege durch den Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung entstehen, haften wir ebenso wenig wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern bzw. auf Grund derer die Ware bereits verbilligt abgegeben wurde.

Offene Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach Eingang der Ware oder Überprüfung der Leistung am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu reklamieren.

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir die im Rahmen oder im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbezeichnung erhaltenen personenbezogenen Daten des Vertragspartners in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässigen Umfang verarbeiten und nutzen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Bedingungen/ Vereinbarungen im übrigen nicht berührt.

In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu treffen.